Immobilien- und Mietrecht: Ihr Partner für alle Fragen rund um Haus und Wohnung
In der Welt des Immobilienrechts gibt es eine Vielzahl von Verträgen, die eine zentrale Rolle spielen. Grundstückskaufverträge, Wohnungs- und Teileigentumskaufverträge sowie Erbbaurechtsverträge bilden das Fundament für den Erwerb und die Nutzung von Immobilien. Ergänzt werden sie durch die Bestellung von Grundschulden, Hypotheken und Grunddienstbarkeiten, deren Löschung ein wichtiger Schritt bei Veränderungen ist.
Die Begründung von Wohnungs- und Teileigentum mittels Teilungserklärungen ermöglicht eine klare Zuordnung und Verwaltung von Eigentumsanteilen. Bauträgerverträge regeln die Zusammenarbeit bei der Entwicklung und dem Bau von Immobilienprojekten.
Unterschriftsbeglaubigungen, wie Verwalterzustimmungen, gewährleisten die Rechtssicherheit von Verträgen. Nicht zuletzt spielen Übertragungsverträge innerhalb der Familie eine bedeutende Rolle bei der Weitergabe von Immobilienbesitz und -vermögen.
Lassen Sie uns darüber sprechen
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Wir möchten, dass Sie sich in Ihrem Zuhause sicher und wohl fühlen. Deshalb setzen wir uns mit ganzer Kraft dafür ein, Ihre rechtlichen Interessen zu schützen.
Unsere Leistungen:
- Grundstückskaufverträgen
- Kaufverträgen für Eigentumswohnungen und Häuser
- Mietverträgen
- Gewerbemietverträgen
- Bauverträgen
- Erschließungsverträgen
- Teilungserklärungen
- Wohnungseigentumsrecht
Wir sind Ihr Rundum-Dienstleister für alle rechtlichen Belange rund um Immobilien und Mietverträge. Unser Team bietet umfassende und individuelle Beratung in allen Bereichen des Immobilien- und Mietrechts.
Wir erstellen für Sie maßgeschneiderte Verträge, die Ihre Interessen optimal schützen und verhandeln in Ihrem Namen mit Vertragspartnern, um Ihre Rechte durchzusetzen.
Bei Rechtsstreitigkeiten rund um Immobilien und Mietverträge vertreten wir Sie kompetent vor Gericht, um Ihre Interessen zu wahren. Unsere erfahrenen Rechtsanwälte unterstützen Sie bei der Gestaltung, Verhandlung.